AGB
Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen Endtec und ihren Kundinnen und Kunden für IT-Dienstleistungen, Cloud-Lösungen, Managed Services, Support, Beschaffung sowie Automatisierungs- und KI-Agenten-Lösungen.
Unternehmen
Endtec IT-Solutions klg
Adresse
Pfalzweg 30
5603 Staufen, Schweiz
Telefon
[Telefonnummer]
Webseite
1 Allgemeine Regelungen
Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunden") und Endtec (nachfolgend "Endtec") für die Beschaffung, Installation, Wartung und Betreuung von Hard- und Software sowie für die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Cloud-Lösungen, Managed Services, Supportleistungen, Netzwerklösungen, Disaster-Recovery-Lösungen, Automatisierungen sowie KI- und Copilot-Agenten-Lösungen.
1.2 Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote, Auftragsbestätigungen und Vertraege zwischen dem Kunden und Endtec. Abweichungen, Ergänzungen sowie Änderungen abgeschlossener Vertraege bedürfen der Schriftform.
Preise und Zahlungsbedingungen
1.3 Sämtliche Preise in Offerten und Verträgen verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken, exklusive MWST. Rechnungen für Dienstleistungen und Lieferungen sind gemäss den ausgewiesenen Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Skontoabzüge sind nicht gestattet.
1.4 Endtec ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.
1.5 Periodische Gebühren werden in der Regel im Voraus auf Monats- oder Jahresbasis fakturiert.
1.6 Die Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus. Endtec kann bei Zahlungsverzug Dienstleistungen voruebergehend sperren oder Leistungen zurückbehalten.
1.7 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Produkte Eigentum von Endtec und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
2 Beschaffung von Hardware und Software
Vertragsabschluss
2.1 Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, ist Endtec während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum an die Offerte gebunden.
2.2 Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Annahme der Offerte, durch elektronische Bestätigung oder durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages. Nicht gesondert offerierte Aufträge werden gemäss den jeweils gültigen Ansätzen von Endtec in Rechnung gestellt.
2.3 Führen spaetere Bestellungs- oder Vertragsänderungen zu Zusatzkosten, traegt diese der Kunde gemäss aktuellen Produktpreisen oder gültigen Ansätzen von Endtec.
2.4 Wird ein Auftrag durch den Kunden vorzeitig abgebrochen, werden unabhängig vom erreichten Ergebnis die effektiv geleisteten Stunden sowie bereits angefallene Fremdkosten in Rechnung gestellt.
Lieferung und Abnahme
2.5 Angaben zu Lieferzeiten und Lieferterminen erfolgen grundsaetzlich freibleibend, sofern kein verbindlicher Liefertermin ausdrücklich vereinbart wurde.
2.6 Betriebsstoerungen, Lieferverzoegerungen durch Lieferanten, höhere Gewalt, Streik, Transportprobleme oder andere hindernde Umstaende berechtigen Endtec zur angemessenen Verlängerung von Lieferfristen oder zur Aufhebung der Lieferverpflichtung.
2.7 Der Versand von Produkten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigte Sendungen sind beim Empfang unverzüglich dem Transporteur und Endtec zu melden.
2.8 Auftragsänderungen fuehren zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2.9 Beanstandungen von Lieferungen sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei Endtec geltend zu machen. Beanstandungen von Dienstleistungen sind unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gelten Lieferungen und Dienstleistungen als genehmigt bzw. Vertragsgemäss erbracht.
Garantie
2.10 Die Garantiezeit für von Endtec gelieferte Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Garantieleistungen umfassen die notwendigen Herstellerleistungen, nicht jedoch Arbeitszeit, Reisezeit oder weitere Aufwaende von Endtec, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.11 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Nutzung, Missachtung von Betriebsvorschriften, Eingriffen Dritter, fehlender Updates, Schadsoftware oder anderer Ursachen, die nicht von Endtec zu vertreten sind.
3 Hosting, Cloud und Managed Services
Abonnementbeginn und Kündigung
3.1 Abonnements, Managed Services, Cloud-Dienste und wiederkehrende Dienstleistungen beginnen mit dem vereinbarten Startdatum.
3.2 Die Auftragserteilung muss rechtzeitig vor Leistungsbeginn erfolgen. Für nicht eingehaltene Initialisierungen oder Verzögerungen durch fehlende Kundenmitwirkung kann Endtec nicht haftbar gemacht werden.
3.3 Die MindestVertragsdauer betraegt, sofern nicht anders vereinbart, ein Jahr. Danach verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens 90 Tage vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
Rechnungsstellung und Verfügbarkeit
3.4 Wiederkehrende Dienstleistungen werden in der Regel monatlich oder jährlich verrechnet.
3.5 Wird ein fälliger Betrag nicht fristgerecht bezahlt, können Dienstleistungen gesperrt werden, bis die Zahlung eintrifft.
3.6 Dienstleistungsunterbrüche sind vom Kunden unverzüglich an Endtec zu melden. Kurzfristige Unterbrueche, Wartungsfenster sowie Unterbrueche durch Drittanbieter begruenden keine Ansprüche gegen Endtec.
Verantwortlichkeiten
3.7 Der Kunde bleibt für Inhalte, Daten, Benutzerkonten, Berechtigungen und gesetzeskonforme Nutzung der eingesetzten Systeme verantwortlich, soweit Endtec nicht ausdrücklich eine entsprechende Verantwortung uebernommen hat.
3.8 Endtec uebernimmt keine Verantwortung für schädigende Folgen von Dienstleistungsunterbrüchen, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Ansprüche Dritter.
3.9 Der Kunde ist für eigene Datensicherungen verantwortlich, sofern Backup- oder Disaster-Recovery-Leistungen nicht ausdrücklich Vertraglich vereinbart wurden.
3.10 Endtec uebernimmt keine Haftung für Schäden durch Schadsoftware, Cyberangriffe, Fehlbedienung, unsichere Passwoerter, fehlende Mitwirkung oder vom Kunden bzw. Dritten vorgenommene Änderungen.
4 Support, Remote-Support und Störungsbehebung
Leistungsbereitschaft
4.1 Waehrend der vereinbarten Dienstleistungsbereitschaft nimmt Endtec Störungsmeldungen und Supportanfragen entgegen und erbringt die im Vertrag oder in der Offerte vereinbarten Leistungen.
4.2 Support kann per Remote-Support, Telefon, E-Mail, Ticket-System oder vor Ort erfolgen. Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen Eingang der Störungsmeldung bei Endtec und dem fachkundigen Eingreifen per Fernwartung oder vor Ort.
4.3 Reaktions- und Behebungszeiten gelten nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Eine erfolgreiche Störungsbehebung kann von Faktoren abhängen, die ausserhalb des Einflussbereichs von Endtec liegen.
4.4 Der Kunde sorgt für die erforderliche Mitwirkung, insbesondere für Zugang zu Systemen, Bereitstellung von Informationen, Ansprechpersonen und notwendige Berechtigungen.
5 Automatisierungen, KI- und Copilot-Agenten-Lösungen
Leistungsumfang
5.1 Endtec entwickelt, konfiguriert und betreut Automatisierungen sowie KI- und Copilot-Agenten-Lösungen nach den vereinbarten Anforderungen des Kunden.
5.2 Ergebnisse von KI-gestützten Systemen können fehlerhaft, unvollstaendig oder missverstaendlich sein. Der Kunde ist verantwortlich, Ausgaben vor einer geschaeftskritischen Verwendung zu prüfen.
5.3 Endtec schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder inhaltlichen Ergebnisse, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.
5.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit der eingesetzten Daten, Inhalte, Berechtigungen, Datenquellen und Prozesse, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Geheimhaltung und interne Richtlinien.
5.5 Änderungen an Microsoft 365, Power Platform, Copilot Studio, Drittanbieter-Schnittstellen oder Lizenzmodellen können Auswirkungen auf Funktionalität, Kosten oder Verfügbarkeit haben. Solche Änderungen liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Endtec.
6 Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung
6.1 Endtec gewaerleistet eine sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen. Die Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden ein Verschulden trifft oder der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
6.2 Endtec kann keine Garantie dafür übernehmen, dass Hard- und Software, Cloud-Dienste, Automatisierungen oder KI-Lösungen dauernd, ununterbrochen, fehlerfrei und in allen gewünschten Kombinationen funktionieren.
6.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt.
Haftung
6.4 Endtec haftet für direkten Schaden nur, soweit Endtec Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.5 Eine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschaeden, insbesondere entgangenen Gewinn, Mehraufwendungen, Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reputationsschäden oder Betriebsunterbrueche, wird ausgeschlossen.
6.6 Endtec haftet nicht für Schäden, die durch Drittanbieter, Hersteller, Hosting-Provider, Cloud-Anbieter, Telekommunikationsanbieter oder durch vom Kunden eingesetzte Systeme verursacht werden.
6.7 Im Übrigen wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung wegbedungen.
7 Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung
Datenschutz und Datensicherheit
7.1 Endtec bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und gemäss separater Datenschutzerklaerung bzw. Vertraglicher Vereinbarung.
7.2 Endtec trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz von Daten. Der Kunde bleibt für die Klassifikation, Rechtmässigkeit und Freigabe seiner Daten verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Geheimhaltung
7.3 Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
7.4 Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt bereits vor Vertragsabschluss und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
8 Schlussbestimmungen
Abtretung und Übertragung
8.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten, übertragen oder verpfändet werden.
Änderungen der AGB
8.2 Endtec kann diese AGB jederzeit anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf der Website publizierte oder dem Kunden mitgeteilte Fassung, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.3 Dieses Rechtsverhaeltnis untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.
8.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Bestimmungen der Art. 394 bis 406 OR anwendbar.
8.5 Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, [Ort/Gerichtsstand eintragen].
Endtec, Stand: Juli 2026